Caterina Giudiceandrea
Verfahren für geringfügige Forderungen in Frankreich
Um eine geringfügige Forderung gegen Ihren in Frankreich ansässigen Schuldner beizutreiben, ist die beste Lösung in Frankreich ein Mahnverfahren einzuleiten.
Falls Ihr Schuldner seinen Wohnsitz oder Unternehmenssitz in Frankreich hat, können Sie ein französisches Mahnverfahren einleiten, unabhängig davon, wo Sie Ihren Sitz haben.
Der Vorteil der Einleitung eines Mahnverfahrens in Frankreich liegt darin, dass die Prozedur meistens relativ schnell und unkompliziert ist, und dass Sie direkt einen französischen Vollstreckungstitel erhalten.
Die Einleitung eines Mahnverfahrens in Frankreich
Unabhängig davon, wo Sie Ihren Wohnsitz oder Unternehmenssitz haben, kann jeder Gläubiger ein Mahnverfahren (injonction de payer auf französisch) in Frankreich einleiten.
Für Mahnverfahren bezüglich Forderungen zwischen Unternehmen ist das Handelsgericht (Tribunal de commerce) zuständig. Für alle andern Forderungen ist das Landgericht (Tribunal judiciaire) in Frankreich zuständig.
Das zuständige Gericht ist das dem Wohnsitz oder Unternehmenssitz des Schuldners am nächsten gelegene.
Die Einleitung eines Mahnverfahrens in Frankreich benötigt eine detaillierte Beschreibung der Forderung. Es ist wesentlich, dem Gericht alle Dokumente vorzulegen, die die Forderung über einen bestimmten Betrag beweisen: unterschriebener Vertrag, Rechnung, Bestellung, Liefer-/Versand-/Leistungsnachweis, E-Mails und Briefe.
Bevor ein Mahnverfahren gegen einen Schuldner eingeleitet wird, muss ein anwaltliches Mahnschreiben (mise en demeure) per Einschreibebrief versendet worden sein. Auch das anwaltliche Mahnschreiben muss dem Gericht vorgelegt werden.
Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen, falls das Französische Gericht den Antrag für begründet hält, ergeht ein Mahnbescheid (ordonnance d‘injonction de payer)
Zeit und Kosten
Die Entscheidung des Gerichts ergeht zwischen eine und sechs Wochen – die Dauer hängt natürlich von der Praxis des Gerichts ab (Handelsgerichte sind im Allgemeinen schneller als Landesgerichte).
Die Einleitung eines Mahnverfahrens vor dem Landgericht ist kostenlos und kostet 33,47 € vor dem Handelsgericht.
Ich habe die Entscheidung des Gerichts erhalten, wie geht es weiter?
Falls das Gericht den Antrag für begründet hält und ein Mahnbescheid ergeht, muss der Schuldner den Titel durch einen französischen Gerichtsvollzieher (huissier de justice) zustellen lassen.
Zahlt der Schuldner daraufhin immer noch nicht, kann der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung über den Gerichtsvollzieher betreiben.
Der Schuldner kann aber auch innerhalb einer Monatsfrist einen Gerichtlichen Widerspruch einlegen, so muss das Verfahren streitig ausgetragen werden.
Falls das Gericht den Antrag für unbegründet hält, kann ein neues Mahnverfahren mit zusätzlichen Beweisen eingeleitet werden oder, falls die Forderung was komplizierter ist, muss ein streitiges Verfahren eingeleitet werden.
* *
*
Haben Sie weitere Fragen zu Forderung und Vollstreckung in Frankreich? Ich bin eine deutschsprachige Rechtsanwältin in Paris (Frankreich), setzen Sie sich mit mir in Verbindung giudiceandrea@legal-gc.com